Im Zuge der Anmeldung der Veranstaltung informiert Sie die Behörde welche Befunde für die Aufstellung von z.B. Zelten benötigt werden. Verantwortlich für die Anmeldung von Festen, Einholung der geforderten Befunde und Einhaltung der Auflagen ist jedenfalls immer der Veranstalter. Grundsätzlich muss ein Veranstaltungzelt eine geprüfte Statik haben und der Aufstellort für das Zelt genehmigt sein. Je nach Bundesland kann es sein, dass zusätzliche Anträge notwendig sind. Unsere Verleihzelte sind jedenfalls in Wien eingereicht und geprüft worden. Je nach Bundesland kann es notwendig sein, dass nach der Aufstellung ein Zelt überprüft wird und ein Abnahmebefund erstellt wird. In Wien muss dieser Statikbefund nach jeder Aufstellung erfolgen und dem Magistrat auf Verlangen vorgelegt werden. Bei Bedarf können wir Ihnen einen Statiker bzw. Ziviltechniker für Ihr Event organisieren. Abgesehen von der Statik, müssen auch alle Zelte geerdet sein bzgl. Blitzschutz etc.. Diese Arbeiten müssen von einem konzessionierten Elektriker gemacht werden und darüber ein Elektrobefund (E-Befund) erstellt werden.
Artikelnummer
990301
Stichwörter
Zeltbescheid, Typenschein
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