Allgemeine Mietbedingungen

VERMIETUNG

1) Mietgegenstand sind das näher beschriebene Zelt, Mietmoebel bzw. andere Mietgegenstände samt den Zubehör. Der Vermieter garantiert, daß der zur Verfügung gestellte Mietgegenstand sich in einem ordentlichen und brauchbaren Zustand befindet.

2) Zelte sind vom Vermieter am umseits festgehaltenen Standort zum umseits festgehaltenen Zeitpunkt auf- und wieder abzubauen. 
Der Mieter ist verpflichtet die nötigen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Verankerung des Mietgegenstandes zu schaffen und hat Mithilfe bei den Auf- und Abbauarbeiten zu leisten. 
Der Mieter ist verpflichtet vor Aufbaubeginn den Vermieter über unterirdische Leitungen, Kanäle oder andere bauliche Eigenheiten zu informieren. Verletzt der Mieter diese Verpflichtung so ist allein er schadenersatzpflichtig und stellt den Vermieter von Ansprüchen frei.

3) Der Mieter erklärt, daß der von ihm genannte Aufstellplatz zum Aufbau des Mietgegenstandes geeignet ist, insbesonders, daß das Gelände waagrecht, befestigt und tragfähig ist und das Aufstellen des Mietgegenstandes an dieser Stelle zulässig ist. 
Der Mieter stellt nach Abbauende den ursprünglichen Zustand des Geländes wieder her und hält den Vermieter schad- und klaglos. 
Der Mieter hat sohin für eine allfällige behördliche Genehmigung zu sorgen. Der Vermieter wird dem Mieter die für ein behördliches Genehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen und Daten über Aufforderung zur Verfügung stellen. Der Mieter hat weiters dafür zu sorgen, daß der Aufbauort über entsprechende Zu- und Abfahrtswege verfügt, die zur Anlieferung und Abholung der Mietgegenstände erforderlich sind. 

4) Der Mieter verpflichtet sich, ab Aufbaubeginn bis Abbauende, für die erforderliche Energieversorgung und Entsorgung (Strom, Wasser, etc.) zu sorgen. Weiters stellt der Mieter Parkplätze für die Transportfahrzeuge des Vermieters zu Verfügung.

5) Der Mieter haftet dafür, daß der Mietgegenstand bei Beendigung des Mietverhältnisses wieder in einwandfreiem und brauchbarem Zustand zurückgestellt wird. 
Er haftet für jeglichen Schaden, der an den vermieteten Gegenständen eintritt. Jede Verunreinigung des Mietgegenstandes wie zum Beispiel durch offene Griller oder durch Essensreste und Getränke ist verboten bzw. muß vom Mieter entfernt werden.
Das Bemalen und Bekleben der Mietsache ist dem Mieter verboten. Bei Verstoß kann der Vermieter Schadenersatz verlangen.

6) Im Falle höherer Gewalt schuldet der Vermieter keinen Schadenersatz. Fälle höherer Gewalt sind beispielsweise widrige Witterungseinflüssen (Sturm, Regen, Schnee etc.), die den Auf- oder Abbau des Mietgegenstandes verzögern oder verhindern, Arbeitskampfmaßnahmen, Aus.- und Einfuhrverbot, Feuer- und vergleichbare Unglücksfälle im Betrieb des Vermieters, sowie andere außergewöhnliche Ereignisse, die der Vermieter auch durch besondere, nach Lage der Umstände, von ihm zu erwartende Sorgfalt nicht verhindern kann.
Gleichfalls stehen dem Mieter keinerlei Ersatzansprüche zu, wenn die Verwendung des Mietgegenstandes während des Mietverhältnisses aus Witterungsgründen nicht möglich sein sollte.
Bei Winterbetrieb von Zelten hat der Mieter während der Mietdauer laufend für die entsprechende Schneeräumung des Mietgegenstandes (Schneelast) zu sorgen. Es ist insbesonders auch eine ordnungsgemäße Heizung im Mietgegenstand vorzusehen. Eine Beheizung mit festen Brennstoffen ist nicht gestattet.

7) Der Vermieter hat für die entsprechende Beleuchtungseinrichtungen in Zelten nur dann zu sorgen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Jedenfalls hat der Mieter die Kosten des Energieverbrauches selbst zu tragen und sind im Mietzins nicht enthalten.

8) Sämtliche mit dem Betrieb des Mietgegenstandes während des Aufstellzeitraumes verbundene öffentlichen Abgaben und Steuern gehen zu Lasten des Mieters und sind im Mietzins nicht inbegriffen. 
Der Mieter hat sämtliche von den Behörden auferlegte Schutzmaßnahmen zu erfüllen und überhaupt alle Maßnahmen zu treffen, die für den Schutz des Mietgegenstandes sowie von Personen erforderlich sind. 
Die erforderlichen Feuerlöscher, Notbeleuchtung und Hinweisschilder sind vom Mieter anzubringen und betriebsbereit zu halten. Der Haftungszeitraum des Mieters beginnt mit dem erfolgten Aufbau bzw. Lieferung und endet mit dem Abtransport.

9) Der Mieter haftet für alle Sach- und Personenschäden, die durch den Betrieb und den Gebrauch des Mietgegenstandes entstehen und hat zu diesbezüglichen Absicherung eine entsprechende Haftpflicht- und Feuerversicherung abzuschließen.

10) Sollten, aus welchen Gründen auch immer, Schäden am Mietgegenstand, die die ordnungsgemäße Verwendung beeinträchtigen oder Gefahr für Personen darstellen eintreten, so hat der Mieter dem Vermieter hievon unverzüglich zu verständigen.

11) Sollte der Vermieter durch Schäden am Mietgegenstand, die vor Beginn des vereinbarten Aufbauzeitpunktes durch höhere Gewalt entstanden sind, an der Zurverfügungstellung oder am zeitgerechten Aufbau des Mietgegenstandes verhindert sein, stehen dem Mieter keinerlei Ersatzansprüche gegenüber dem Vermieter zu. 
Der Vermieter verpflichtet sich jedoch, den Mieter von diesen Umständen unverzüglich zu verständigen. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

12) Der vereinbarte Mietzins ist, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, spätestens 8 Tage vor dem vereinbarten Aufbauzeitpunkt auf das vom Vermieter bekanntgegebene Konto zu leisten. Für den Fall der nichtrechtzeitigen Bezahlung ist der Vermieter nicht verpflichtet, den Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen. Dies entbindet jedoch nicht den Mieter zur Bezahlung des vereinbarten Mietzins.

13) Der Mieter stimmt zu, über neue Produkte, Dienstleistungen, Veranstaltungen und Einladungen des Unternehmens per E-Mail, Fax, Post oder Telefon informiert zu werden, sowie dass seine persönlichen Daten elektronisch verarbeitet werden können. Nähere Informationen dazu können aus der Datenschutzerklärung unter https://mietmoebel.at/Datenschutz/ entnommen werden.

14) Dem Vermieter steht das Recht zu Foto- oder Videoaufnahmen der vermieteten Mietgegenstände am Aufstellort zu Marketingzwecken aufzunehmen und in jeglicher Form zu verarbeiten bzw. zu nutzen.

15) Neben dieser Vereinbarung bestehen keine sonstigen Absprachen. Jede zusätzliche Vereinbarung bedarf der Schriftform. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Mietverhältnis wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den ersten Wiener Gemeindebezirk vereinbart.





VERKAUF

1. Im folgenden finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGBs, im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen, Verkauf von Waren und Lieferungen durch uns an den Kunden. Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss geltende Fassung.

2. Bei der Erteilung eines Auftrags oder Annahme von Leistungen bzw. Lieferungen werden unsere Bedingungen ausdrücklich angenommen. Eine Annahme von Aufträgen erfolgt ausschließlich zu unseren AGBs. Sollten unsere AGBs bereits bekannt sein und nicht verändert worden sein, gelten diese AGBs auch für zukünftige Geschäfte.

3. Diese AGBs kommen sowohl bei Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), als auch bei Unternehmen zur Anwendung und gelten gegenüber allen Kunden uneingeschränkt. Der Anwendungsbereich erfolgt für alle von uns erbrachten Leistungen, sofern keine abweichende Regelung ausdrücklich vereinbart worden ist. Abweichende oder zusätzliche Vertragsbedingungen bzw. Absprachen verlangen der schriftlichen Zustimmung und werden auch dann nicht anerkannt, wenn diesen gegensätzlichen oder zusätzlichen Vertragsbedingungen von uns nicht widersprochen wird.

4. Sollte eine Klausel unserer AGBs dem KSchG widersprechen, dann ist diese Klausel gegenüber Verbrauchern nur soweit unwirksam, soweit eine eigene Regelung im KSchG vorliegt. Die restliche Klausel, sowie die anderen AGBs bleiben dadurch unberührt.Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

5. Angaben zu unseren Produkten auf der Website oder in Werbematerialien sind nur soweit verbindlich, als wir auf diese Angabe ausdrücklich bei Auftragsbestätigung schriftlich hinweisen. Angebote bzw. Aufmachungen sind als mögliche Produktbeispiele bzw. Inspirationen zu verstehen. Wir behalten uns technische Änderungen sowie Abweichungen im Rahmen des zumutbaren vor.

6. Bestellungen sind ein vom Kunden verbindliches Vertragsangebot, welches von uns innerhalb von 14 Tagen angenommen oder abgelehnt werden kann. Eine Benachrichtigung über den Eingang der Bestellung des Kunden stellt noch keine Vertragsannahme unsererseits dar. Bestellungen sind nur dann verbindlich, sofern diese von uns ausdrücklich bestätigt, durch Erbringung der Dienstleistung oder durch Übergabe bzw. Übersendung der Ware erfüllt werden.

7. Verbrauchern, im Sinne des KSchG, steht nach vollständigem Erhalt der Ware ein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen zu. Im Falle von Spezialanfertigungen wird das Recht auf Widerruf grundsätzlich ausgeschlossen. Der allfällige Widerruf ist uns schriftlich mitzuteilen. Wir erstatten dann sowohl den Kaufpreis, sowie die Kosten für die günstigste von uns angebotene Lieferart. Wir behalten uns das Recht vor die Rückzahlung erst dann zu tätigen, wenn wir die Ware wieder erhalten haben oder der Beweis erbracht worden ist, dass die Ware zurückgesendet worden ist. Kosten für den Rückversand sind vom Kunden zu tragen, sofern die Lieferung der bestellten Ware entsprochen hat. Weiters ist ein etwaiger Wertverlust vom Kunden zu tragen, sofern dieser auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.

8. Wir behalten uns eine Richtigstellung aller offensichtlichen Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnung vor.

9. Unsere angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend und unverbindlich. Angaben auf unserer Website sind ungefähre Richtwerte bzw. Schätzungen. Im Falle eines Lieferverzugs von mehr als 14 Tagen kann der Kunde unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere die Geltendmachung von Verzugsschäden, entgangenem Gewinn oder sonstigen Schäden, sind ausgeschlossen.

10. Lieferfristen und Lieferzeiten werden ruhend gestellt, sobald der Kunde mit einer Rechnung im Zahlungsverzug ist.

11. Liefermenge richten sich nach der vertraglichen Vereinbarung. Teillieferungen sind zulässig. Im Falle von Teillieferungen behalten wir uns das Recht vor den Auftrag in mehrere Verträge zu unterteilen. Die vereinbarten Liefermengen können um bis zu 10% unter- bzw. überschritten werden.

12. Eventuell weiter bestehende Schadensersatzansprüche des Bestellers sind auf die Höhe des Rechnungswert der Dienstleistung, die nicht erbracht wurde oder Warenmenge, die nicht geliefert wurde, beschränkt.

13. Versand- bzw. Lieferart und Ort kann durch uns frei gewählt werden und werden laut Angebot verrechnet. Wir sind berechtigt die für uns günstigste Variante zu wählen. Im Falle keiner anderweitigen ausdrücklichen Zusage, erfolgt der Versand auf Kosten des Auftraggebers. Kosten, Risiken und Gefahren abweichender Wünsche, wie z.B. eine andere oder schnellere Versandart, gehen zu Lasten des Bestellers. Bei einer Lieferung an einen Unternehmer erfolgt diese auf Gefahr dessen und geht mit dem Versand auch auf diesen über. Lieferungen an Besteller und Adressen außerhalb der Europäischen Union erfolgen grundsätzlich unter Übernahme der Kosten, Risiken und Gefahren durch diesen. Eventuelle zusätzliche Nebenspesen wie z.B. Zoll, Gebühren usw. sind in jedem Fall vom Besteller zu tragen.

14. Sollte sich der Besteller in Annahmeverzug befinden oder nimmt diese aus Gründen, die ihm zuzuordnen sind, nicht an, geht die Gefahr ebenso auf diesen über. Sämtliche uns daraus entstehenden Mehraufwendungen sind zu ersetzen. Bei Nichtabnahme der Ware sind wir jedenfalls berechtigt, als pauschalen Schadensersatz 25% der Auftragswertes für Spesen einzufordern. Darüber hinausgehende Schadenersatzforderungen bleiben davon unberührt.

15. Bei einer verspäteten Lieferung aufgrund eines Falles höherer Gewalt bzw. von unvorhergesehenen Lieferhindernissen (z.B. Wetterbedingungen, Krieg, Grenzsperren, Epidemien, Pandemien, Streik, Betriebsstörung, Rohstoffmangel, Eingriffe durch behördliche Lenkungsmaßnahmen, etc.) können keine Ansprüche zur Geltung gebracht werden.

16. Die Preisberechnung erfolgt entsprechend der angebotenen bzw. der versandten Menge. Allfällige Nebenkosten die im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung, Lieferung der Ware oder Bezahlung entstehen trägt der Besteller. Etwaige Preiserhöhungen zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung, sind vom Besteller zu übernehmen. In diesem Fall besteht ein 7-tägiges Rücktrittsrecht von den noch nicht erbrachten Leistungen.

17. Sämtliche von uns zu erbringende Leistungen sind, sofern nicht anders ausdrücklich vereinbart, per Vorkasse und ohne zusätzlichen Abzug zu bezahlen. Zahlungen haben per Banküberweisung oder per Schnittstelle eines von uns ausgewählten Zahlungsdienstleisters zu erfolgen. Barzahlungen, Wechsel, sowie Zahlungen über einen anderen Weg können nicht akzeptiert werden.

18. Bei der Bezahlung von Rechnungen wird das Gegenrechnen mit allfälligen Forderungen gegenüber uns ausgeschlossen. Eventuelle berechtigte Abzüge werden für den Fall ausgeschlossen, sobald die Rechnung oder ältere Rechnungen unbezahlt das Fälligkeitsdatum überschritten haben.

19. Sollten Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen, können von uns alle Rechnungen unmittelbar fällig gestellt werden. Im dem Fall dürfen wir auch weitere uns zweckmäßig erscheinende Sicherungsmaßnahmen davon abhängig machen bzw. ergreifen.

20. Im Falle des überschreiten des Fälligkeitsdatums von Rechnungen, behalten wir uns vor für jeden Mahnvorgang eine Mahngebühr von Euro 10,00 zu verrechnen. Die uns zustehenden gesetzlichen Verzugszinsen bleiben davon unberührt.

21. Sämtliche Warenlieferungen erfolgen bis zur vollständigen Bezahlung unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware darf bis zu vollständigen Bezahlung nicht verwendet, vermischt, verarbeitet oder geöffnet werden und ist ordnungsgemäß zu lagern, sodass kein Wertverlust in irgendeiner Form eintreten kann. Sollte das Produkt trotzdem vermischt oder vermengt werden, verbleibt die neue Ware in unserem alleinigen Eigentum, selbst wenn unserer Anteil unter 2% des Gesamtwertes liegt. Ein Weiterverkauf, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung wird nicht gestattet. Sollte die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware trotzdem weiterverkauft werden, wird der Kaufpreis zu Begleichung der offenen Forderung abgetreten. Sollte die Ware an Dritte verkauft werden oder Dritte Rechte an Ware geltend machen, sind wir unmittelbar darüber in Kenntnis zu setzen.

22. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalt begründet keinen Rücktrittsgrund vom Kaufvertrag. Weiters findet auch keine Beschränkung der Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises und eventuellen Schadenersatzansprüchen statt.

23. Wir garantiert bei unseren Lieferungen sowohl Quantität, Qualität als auch den Farbton. Geringfügige Mengenabweichungen sind möglich. Weiters behalten wir uns eine einseitige Leistungsänderung vor, wie z.B. im Falle einer technischen Änderung, sofern diese zumutbar und sachlich gerechtfertigt ist. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Rohstoffe kann es bei unterschiedlichen Chargen, sowie bei der Produktion nach Muster zu Abweichungen kommen. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit begründet keinen Mangel. Unerheblichkeit liegt auch dann vor, wenn sich die Abweichungen innerhalb der handels- und branchenüblichen Abweichungen bewegen, die Fehler in Kürze verschwinden, es sich um geringfügige Abweichungen in Form, Farbe und Gewicht handelt oder der Kunde mit unerheblichen Aufwand den Fehler selbst beheben kann.

24. Die Lieferung hat unverzüglich auf Quantität und Qualität genau überprüft zu werden. Eventuelle Abweichungen sind unverzüglich, spätesten jedoch 48h nach Erhalt der Lieferung, uns mitzuteilen. Verborgene Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage nach ihrem Hervorkommen geltend zu machen. Ab 6 Monaten nach der Lieferung werden Mängelrügen grundsätzlich ausgeschlossen. Wenn der Kunde kein Verbraucher im Sinne des KSchG ist, obliegt ab Übergabe der Ware die Beweislast zu einem etwaigen Mangel beim Kunden.

25. Eine Beanstandung der Lieferung wird ausgeschlossen, wenn das Produkte nicht fach- und ordnungsgemäß verwendet, verarbeitet oder gelagert worden ist. Dies ist unter anderem der Fall, wenn die Verwendung und Verarbeitung entgegen einer Anleitung, der Verarbeitungsrichtlinie, der Beschreibung oder dem Stand der Technik erfolgt. Gleiches gilt für die Verwendung der Ware zu anderen als vons angegebenen Zwecken und zu einer Verwendung in unüblicher Weise. Wir haften jedenfalls nicht für eine unzureichende Prüfung der Produkte und deren Eignung sowie den sich daraus ergebenden Schäden.

26. Sämtliche Mängelrügen bedürfen der Schriftform unter Angabe der Rechnungsnummer, Chargennummer sowie einer ausführlichen Mängelbeschreibung und Dokumentation. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge behalten wir uns das Recht vor entweder eine Ersatz zur Verfügung zu stellen oder den Kaufpreis zurückzuzahlen. Auf Verlangen ist das beanstandete Produkt zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Ein unaufgeforderter Rückversand ist nicht möglich. Ein Rückversand kann nur durch Aufforderung unsererseits erfolgen. Sollte ein berechtigter Mangel festgestellt werden, werden die Kosten für den Rückversand von uns übernommen.

27. Beruht der Mangel auf einer Lieferung oder Leistung eines Dritten an uns, so kann der Kunde nur verlangen, dass ihm unsere Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche gegen den Dritten abgetreten werden.

28. Etwaige Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur unserem direkten Vertragspartner zu und können nicht abgetreten werden.

29. Da die Verwendung und Verarbeitung unserer Produkte außerhalb unserer Einflusssphäre erfolgt, können wir keine Haftung für eventuelle Schäden übernehmen. Beratungen und Informationen zur Verarbeitung sind unverbindlich, erfolgen nach bestem Wissen und stellen keine vertragliche Verpflichtung oder Rechtsverhältnis dar. Da jeder Einzelfall anders gelagert ist, ist die Verwendung der Produkte auf den konkreten Anwendungsfall und die Rahmenbedingungen vom Kunden abzustimmen. Die Beachtung etwaiger Lagerbedingungen, Schutznormen, Prüfpflichten und rechtlicher Bedingungen bei der Verwendung, Verarbeitung oder Lagerung sind immer vom Käufer vorzunehmen und können nicht auf uns abgewälzt werden. Schadensersatzansprüche Dritter sowie Folgeschäden, Prozesskosten, Nutzungsausfall, entgangener Gewinn und Sachschäden des Vertragspartners werden jedenfalls ausgeschlossen. Sollte eine zwingende rechtliche Regelung in der Zukunft andere Regelungen vorsehen, wird die Höhe des Schadenersatzes auf die Höhe des Warenwertes des verkauften Produkts beschränkt.


30. Eine Änderung der Warenkennzeichnung unserer Produkt ist nicht zulässig.

31. Sämtliche Haftungen nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) für Schäden an Sachen des Kunden, sofern dieser Unternehmer ist, werden ausgeschlossen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diesen Ausschluss bzw. Anspruchsverzicht für den Fall der Weiterveräußerung der gelieferten Ware an einen anderen Unternehmer zu übertragen. Jedenfalls verzichtet der Vertragspartner uns gegenüber auf jeglichen Regress für den Fall der Inanspruchnahme nach dem PHG.

32. Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, erfolgt die Lieferung in Einweggebinden. Eine Rücknahme dieser wird ausgeschlossen.

33. Die Entsorgung der Gebinde und Verpackungsmaterialien sind über das flächendeckende Abfallentsorgungssystem möglich, da die Abgaben hierfür bereits entrichtet worden sind.

34. Es erfolgt eine ausdrückliche Zustimmung zur elektronischen Verarbeitung der persönlichen Daten. Im Rahmen der Auftragsverarbeitung, der Rechnungsstellung, des Versands, der Buchhaltung und der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten können diese Daten verarbeitet aber auch weitergegeben bzw. geteilt werden. Eine Weitergabe kann sowohl an verbundene Unternehmen bzw. Unternehmer erfolgen, als auch an Unternehmen, die in unserem Auftrag zur Erfüllung unserer Pflichten Aufgaben übernehmen. Weiters erfolgt eine ausdrückliche Zustimmung, dass wir Informationen zu unseren Produkten und Dienstleistungen per Post, SMS, E-Mail oder Social Media Kanäle zu schicken dürfen. Weitere Vereinbarungen können im Rahmen einer Datenschutzvereinbarung getroffen werden.

35. Der Versand von Rechnungen erfolgt ausschließlich an die bei der Bestellung verwendete oder bekanntgegebenen E-Mail Adresse. Sollte bei einer vorherigen Bestellung eine andere E-Mail Adresse verwendet worden sein und ist ein Versand an diese Adresse nicht ausgeschlossen worden, ist ein Rechnungsversand auch an diese Adresse möglich. Sollte eine Rechnung ein weiteres Mal zugeschickt werden, gilt diese Rechnung unabhängig von der Kennzeichnung als Kopie und ist auch nur einmal zu bezahlen.

36. Gerichtsstand ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich und örtlich zuständige Gericht, außer es ist ein anderer Gerichtsstand gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Im Fall eines Verbrauchers laut KSchG, ist ein anderer Gerichtsstand nur insofern zulässig, als dieser dort auch seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt und Lebensmittelpunkt hat. Es kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Ausgenommen wird ausdrücklich das UN-Kaufrecht.

37. Sollten einer oder mehrere Punkte dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Rechtsgültigkeit der übrigen Punkte nicht.


GOMI Zelte & Mietmöbel GmbH
Robertgasse 1/2/10
A-1020 Wien
FN 338534w


Juni 2018